Ja zur inklusiven Schule – wenn die Voraussetzungen stimmen!

Der vds, Verband Sonderpädagogik, setzt sich dafür ein, dass die inklusive Schule in Niedersachsen verantwortlich weiter ausgebaut wird. Dabei verweist der vds auf den großen parlamentarischen Konsens bei der Schulgesetznovelle von 2012, der einen behutsamen und tragfähigen Einstieg in die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ermöglicht hat. Dieser Weg hat bundesweit Anerkennung gefunden und Vorbildfunktion bekommen. Ange- sichts der angestrebten Ausweitung der inklusiven Schule in Niedersachsen erklärte der Landesvorsitzende Reinhard Fricke: „Im Interesse aller Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte, Eltern und Schulträger, treten wir vehement dafür ein, eine Gestaltungs- und keine Abschaffungsdebatte zu führen.“ Der vds verweist darauf, dass nur gemeinsame Anstrengungen um eine inklusive Pädagogik in allen Schulen zielführend sind. „Die Zielsetzungen der inklusiven Bildung taugen nicht zum Streit, zumal der auf dem Rücken und zum Nachteil der jungen Menschen ausgetragen wird“, so Fricke.

Der vds unterstützt grundsätzlich die Ausgestaltung der barrierefreien Schule, verweist aber auf die Notwendigkeit klarer untergesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Steuerung und Koordinierung der sonderpädagogischen Unterstützung in der inklusiven allgemeinen Schule einerseits und der Gewährleistung verlässlicher Rahmenbedingungen andererseits.

Prüfsteine für den weiteren Prozess sind:

Respekt. Alle organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen müssen sich am Kindeswohl orientieren. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Würde, auf Anerkennung und Wertschätzung ihrer Person. Alle haben einen Anspruch auf Bildung, denn Bildung ist wesentliche Bedingung für gesellschaftliche Teilhabe.

Kein Kind darf von Bildungsangeboten ausgeschlossen werden!

Relevanz. Inklusive Bildung erfordert die Berücksichtigung und Anerkennung von Ver- schiedenheit. Der Vielfalt der Kinder und Jugendlichen und der Unterschiedlichkeit ihrer Voraussetzungen und Bedingungen müssen die Wege und Formen der Pädagogik entsprechen. Mehrdimensionalität statt Uniformität!

Regionalität. Verbindliche gesetzliche und untergesetzliche Regelungen müssen Klarheit und Vergleichbarkeit in allen Teilen des Landes gewährleisten. Das gilt insbesondere für die Steuerung und Koordinierung der Sonderpädagogischen Unterstützung und für die Verteilung der Ressourcen. Aber es gilt auch, regionale Bedingungen, Strukturen und Traditionen zu berücksichtigen. An die Erfahrungen mit Regionalen Integrationskonzepten aus an- derthalb Jahrzehnten ist anzuknüpfen. Vergleichbarkeit, aber keine Gleichmacherei!