Standards der inklusiven Beschulung

Seit dem Schuljahr 2013/14 sind in Niedersachsen alle Schulen inklusiv (NSchG §4). Inklusion als Teil schulischer Kultur bindet alle in den Inklusionsprozess mit ein und schafft Strukturen von Transparenz und Zusammengehörigkeit.
Der vds hat Standards der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung formuliert. Diese berücksichtigen die derzeit bestehenden schulischen Bedingungen in Niedersachsen und gelten unabhängig vom Lernort in der allgemeinen Schule.

Download:
vds Standards der inklusiven Beschulung GE

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