Der vds kritisiert die vorliegende Veränderungsverordnung. Zentraler Aspekt dabei ist, dass auch hier keine grundsätzliche Veränderung in die
systemorientierte Zuweisung von Ressourcen zur Ausstattung der inklusiven Schule mit notwendigen personellen Ressourcen verbunden ist. Stattdessen beziehen sich die Veränderungen vielmehr überwiegend auf verfahrenstechnische Abläufe, die vereinfacht oder umstrukturiert werden sollen. Der vds hat eine sehr detaillierte Auflistung in einer Synopse, (federführend durch den BV Weser-Ems) erstellt. Dieses Synopse wurde dem MK zugestellt.
Hier die Synopse zum Download
Hier unsere ausführliche Stellungnahme zum Download