Veranstaltung des RV Osnabrück: „Das SPZ Osnabrück stellt sich vor“

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung lud der Regionalvorstand Osnabrück zu einem Fortbildungsnachmittag am 27.11.2018 ein – und mehr als 70 Interessierte folgten dieser Einladung und kamen in der „Schule in der Dodesheide“ zusammen. In einem eineinhalbstündigen Vortrag stellten die Psychologinnen Frau Dr. Ungermann und Frau Schiffmann sehr anschaulich das „Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) Osnabrück“ vor.

Zunächst schilderten die beiden Referentinnen die Grundlage der Arbeit der SPZs. Gemäß §119 SGB V und dem sogenannten „Altöttinger Papier“ zu den Grundlagen und Zielen haben die SPZs den Auftrag, diejenigen Kinder zu behandeln, die wegen der Art, Dauer und Schwere einer Erkrankung, Entwicklungsauffälligkeit oder Behinderung nicht von den Ärzten oder Frühförderstellen vor Ort behandelt werden können. Aufgrund der regionalen Gegebenheiten weisen die rund 160 Sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland daher unterschiedliche Schwerpunkte, Angebote und Infrastrukturen auf.
So ist das SPZ in Osnabrück stark diagnostisch und neurologisch ausgerichtet, Therapien werden lediglich vereinzelt durchgeführt. Im multiprofessionellen Team arbeiten hier die Fachbereiche Medizin, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, EEG sowie ein Sozialdienst zusammen. Die Kinder und Jugendlichen können nur durch Kinderärzte (oder Neurologen und Psychiater) an das SPZ überwiesen werden. Hierzu kündigen die Ärzte ihre Patienten per Fax im SPZ an und händigen den Erziehungsberechtigten einen vierseitigen Erhebungsbogen aus, der bei der Anmeldung im SPZ ausgefüllt vorgelegt werden muss.

Bei dringenden und schwerwiegenden Problemen sowie beispielsweise bei Regulationsstörungen von Babys, bei Kindern unter 3 Jahren oder bei Wiedervorstellungen versucht das SPZ, schnell Termine zu vermitteln. Die Wartezeit für eine Erstvorstellung beträgt in den anderen Fällen derzeit allerdings nahezu zwölf Monate. Auch Frau Dr. Ungermann und Frau Schiffmann bedauern diesen Umstand sehr, der vor allem durch knappe räumliche Ressourcen verursacht wird.

Bei einer Erstvorstellung werden meist für interdisziplinäre Untersuchungen mehrere Termine angesetzt. Das SPZ begrüßt es, wenn mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ggf. auch Pädagoginnen und Pädagogen oder Therapeuten und Therapeutinnen aus den Einrichtungen der Kinder und Jugendlichen beim Erstgespräch oder beim abschließenden Gespräch anwesend sind. Anschließend geht dem überweisenden Arzt und den Erziehungsberechtigten ein Bericht zu – oft verbunden mit der Bitte, diesen an die Kindertagesstätte bzw. die Schule weiterzuleiten.

Frau Dr. Ungermann wies in diesem Zusammenhang auf den sensiblen Umgang mit standardisierten Diagnoseverfahren hin. Um mögliche Doppelungen von Testverfahren zu vermeiden, sollten vorhandene Ergebnisse (bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung der Erziehungsberechtigten) sowohl von Schule als auch SPZ genutzt werden können.

Zudem bietet das SPZ Osnabrück eine Reihe von „Spezialsprechstunden“ an, für die ebenfalls jenes oben beschriebene Anmelde-Prozedere gilt. Beispielhaft seien hier genannt die Frühgeborenen-Nachsorge, die Sprechstunde zum Thema Ernährung (Füttern, Sondieren), die neuroorthopädisch-neuropädiatrische Sprechstunde, die Hilfsmittelsprechstunde, die Sprechstunde Unterstützte Kommunikation, die Ergotherapeutische Handsprechstunde, die Schmerzsprechstunde, Sprechstunden zum Down-Syndrom und zum Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), die Epilepsiesprechstunde oder auch das Elterntraining Triple-P Stepping Stones.

Frau Dr. Ungermann und Frau Schiffmann verdeutlichten abschließend auch die Abgrenzung der Zuständigkeiten im Kinderhospital Osnabrück zwischen dem SPZ (welches primär für Entwicklungs-, Lern- und Leistungsstörungen, Beeinträchtigungen der körperlich-motorischen Entwicklung sowie neurologische Störungen zuständig ist) und der Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Letztere ist Ansprechpartner für psychische Störungen und Verhaltensproblematiken, beispielsweise auch ADS/ADHS und Autismus-Spektrums-Störungen. Fachlich kompetent, sehr lebensnah und humorvoll gingen die beiden Referentinnen auf die Fragen aus dem Publikum ein.

Der Regionalvorstand bedankt sich für die rege Teilnahme, den interessanten Vortrag und die lebendige Diskussion. In den Rückmeldungen der teilnehmenden Regel- und Förderschullehrkräfte, Pädagogischen Mitarbeitenden in Schulen und Kindertagesstätten-Mitarbeitenden wurde deutlich, wie gewinnbringend sie es erachten, nach dieser Veranstaltung nun gut über die Arbeit des Osnabrücker SPZs informiert zu sein.

Literaturverzeichnis

Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren (Hg.) (2014). Das Altöttinger Papier. Grundlagen und Zielvorgaben für die Arbeit in Sozialpädiatrischen Zentren – Strukturqualität, Diagnostik und Therapie – Mehrdimensionale Bereichsdiagnostik Sozialpädiatrie. https://www.dgspj.de/wp-content/uploads/qualitaetssicherung-altoettinger-papier-20141.pdf (Abruf am 14.12.2018).

Sozialpädiatrisches Zentrum im Kinderhospital Osnabrück. https://www.kinderhospital.de/index.php/fachbereiche/sozialpaediatrisches-zentrum (Abruf am 24.12.2018).

 

Anschrift der Autorin:

Dr. Rebecca Babilon
Montessori-Schule Osnabrück
Ernst-Sievers-Straße 56-58
49078 Osnabrück
rebecca.babilon@montessori-schule-osnabrueck.de

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